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Warum
wird eine Unfallversicherung benötigt?
Um die Folgen einer dauerhaften Gesundheitsschädigung
abzufangen oder abzuwehren, empfiehlt
sich der Abschluß einer Unfallversicherung.
In Deutschland geschehen jedes Jahr ca.
6 Millionnen Unfälle. Mehr als die
Hälfte dieser Unfälle geschehen
in der Freizeit oder im Haushalt. Im Gegensatz
zur Arbeitsstätte und Schule werden
diese Bereiche aber nicht von der gesetzlichen
Unfall-versicherung erfasst. Die private
Unfallversicherung bietet Schutz im Invaliditätsfall
und im Todesfall.
Je nach Tarif umfasst diese Versicherung
noch Leistungen wie Krankenhaustagegeld,
Genesungsgeld, kosmetische Operationen
sowie Übergangs- und Sofortleistungen
bei Schwerverletzungen. Ohne angemessene
Absicherung durch eine private Unfall-versicherung
kann ein Unfall in der Freizeit oder im
Haushalt daher für die Betroffenen
gravierende Folgen haben, wie z. B. erhebliche
Kosten für langwierige Reha-Maßnahmen
oder den behinderten-gerechten Umbau der
Wohnung. Diese Kosten werden durch die
gesetzliche Krankenversicherung, die nur
Behandlungskosten trägt, nicht übernommen,
wohl aber durch eine entsprechend vereinbarte
Unfallversicherung.
Bei Eintritt einer Unfallinvalidität
kann der Verlust der Arbeitsfähigkeit
durch eine Kapitalzahlung und/oder eine
Rente kompensiert werden. Der dabei bestehende
Invaliditätsgrad bestimmt die zur
Auszahlung kommende Invaliditätssumme.
Über 40% aller Bundesbürger
haben bereits eine Unfallversicherung
abgeschlossen.
Wer
sollte ein Unfallversicherung abschließen?
Eine Unfalllversicherung ist notwendig für
alle, die keine Berufs-unfähigkeitsversicherung
abgeschlossen haben oder keine Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen können, wie z. B.
Berufstätige mit Vorerkrankungen, Rentner
und Kinder. Bei einem schweren Unfall kann
so der Einkommensverlust des Berufstätigen
kompensiert werden. Für Rentner und
Kinder erweitert sich der finanzielle Spielraum
für die Behandlung und Spätfolgen
des Unfalls.
Welche
Unfallversicherung ist die Richtige?
Grundsätzlich unterscheiden lassen
sich Einzelperson- und Familienunfallversicherungen.
Die Einzelpersonversicherungen ermöglicht
es dem Versicherungsnehmer, einen für
seine Bedürfnisse maßgeschneiderten
Leistungskatalog zusammenzustellen. Die
Familienversicherung ist, auf die Einzelpersonen
umgerechnet, für den Versicherungsnehmer
die günstigere Variante, da hier
die Versicherer mehrere Personen über
einen Vertrag erfassen und so andere Beiträge
kalkuliert werden können.
Der Familienunfallversicherung ähnlich
ist die Gruppenunfall-versicherung. Hier
können Arbeitgeber, Vereine oder Veranstalter
als Versicherungsnehmer auftreten. Weitere
Varianten sind die Kinder-Unfallversicherung,
Kinder-Invaliditätsversicherung und
die Seniorenunfallversicherung.
Eine besondere Form der Unfallversicherung
stellt die Unfall-versicherung mit Beitragsrückgewähr
dar. Hier ist die Versicherung mit einem
Sparvorgang verknüpft. Nach Ablauf
der Vertragslaufzeit erhält der Versicherungsnehmer
die eingezahlten Beiträge abzüglich
der Versicherungssteuer und Teilzahlungs-zuschläge
zurück. Diese Rückzahlung ist
unabhängig davon, ob die Unfallversicherung
in Anspruch genommen wurde oder nicht.
Ferner wird durch die Versicherungsgesellschaft
eine Gewinnbeteiligung gewährt.
Worauf
muß ich achten?
1. Eine gute Unfallversicherung führt
den Vertrag mit dem Versicherungsnehmer
auch über dessen 65. Geburtstag hinaus
weiter.
2. Ein Vergleich der sog. Gliedertaxe
der verschiedenen Versicherungsgesellschaften
ist zu empfehlen. Diese Taxe bestimmt
den Invaliditätsgrad (in %), der
für den Verlust oder die Einschränkung
der Funktionsfähigkeit eines Körperteils
oder eines Sinnesorgans festgestellt wird.
Der Invaliditätsgrad bestimmt Umfang
und Höhe der Versicherungsleistung.
3. Beim Abschluß einer Familienpolice
wird ein deutlicher Mengenrabatt eingeräumt.
In Abhängigkeit von der Zahl der
Familienmitglieder lassen sich Einsparungen
von 20% bis 30% realisieren.
4. Bei Abschluß einer Unfallversicherung
mit Beitragsrückgewähr sollte
man darauf achten, dass die zu zahlenden
Beiträge die einer herkömmlichen
Unfallversicherung nicht deutlich übersteigen.
Ansonsten sollte man den Verzicht auf
die Beitragsrückgewähr in Erwägung
ziehen.
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