Versicherung verkaufen. Ankauf und Verkauf vermittelt Life-Services durch den Vergleich verschiedener Anbieter.

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Versicherungsschutz im Todesfall

Ein bestehender Todesfallschutz bleibt auch nach einem Verkauf grundsätzlich erhalten.

Von der Todesfallleistung, die vom Versicherer ausgezahlt wird, werden jedoch der Kaufpreis, die weiter bezahlten Prämien, eine Verzinsung sowie eine Verwaltungsgebühr abgezogen. Der verbleibende Betrag wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Das Fortbestehen der verkauften Police bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf wird aber nicht garantiert. So hat der Käufer zum Beispiel das Recht, die Police auch vor Ablauf zu kündigen. Damit endet dann natürlich auch der Todesfallschutz.

Die Einzelheiten zum fortbestehenden Todesfallschutz werden in dem Kaufvertrag geregelt, der dem Verkauf zugrundeliegt.

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