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Ein bestehender Todesfallschutz
bleibt auch nach einem Verkauf grundsätzlich
erhalten.
Von der Todesfallleistung, die vom Versicherer
ausgezahlt wird, werden jedoch der Kaufpreis,
die weiter bezahlten Prämien, eine Verzinsung
sowie eine Verwaltungsgebühr abgezogen. Der
verbleibende Betrag wird an die Hinterbliebenen
ausgezahlt.
Das Fortbestehen der verkauften Police bis zum
vertraglich vorgesehenen Ablauf wird aber nicht
garantiert. So hat der Käufer zum Beispiel
das Recht, die Police auch vor Ablauf zu kündigen.
Damit endet dann natürlich auch der Todesfallschutz.
Die Einzelheiten zum fortbestehenden Todesfallschutz
werden in dem Kaufvertrag geregelt, der dem Verkauf
zugrundeliegt.
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