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Rechtsschutzversicherung

Warum benötigt man eine Rechtsschutzversicherung?

Rechtsstreitigkeiten können erhebliche Kosten verursachen und daher entscheidend dafür sein, ob man einen Prozeß zu führen bereit ist. Ein Rechtsstreit tritt im Unterschied zu anderen Versicherungs-fällen nicht unvorhergesehen sein. Daher kann man, unter Berücksichtigung der persönlichen Situation, Prioritäten bei der Wahl der Leistungsarten setzen. Unterschieden wird hier u.a. zwischen Verkehrsrechtsschutz, Vertrags- und Sachenrechtsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen und Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz .

Rechtsschutzversicherungen greifen dort nicht, wo andere Versicherungen, wie z. B. eine bestehende Haftpflichtversicherung, zur Regulierung von Streitigkeiten oder Schäden eintreten müssen. Rechtsschutzversicherungen decken auch keine Geldstrafen, zu denen man in Straf- oder Zivilprozessen verurteilt wird. Mittlerweile verfügt jeder zweite deutsche Haushalt über eine Rechtschutzversicherung.

 


Wer sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Versicherungsarten, die man abschließen kann, wenn andere Versicherungen, die der Absicherung der verschiedenen Lebensrisiken dienen, vorhanden. sind. Bestehen Haftpflicht, Risikolebens-, Berufsunfähigkeit, Unfall-, Krankentagegeld und Hausratversicherung und es besteht noch finanzieller Spielraum, dann kann man eine Rechtsschutz-versicherung abschließen.

Zum versicherbaren Personenkreis zählen Unternehmen und Privatpersonen. Bei Privatpersonen sind oft der Versicherungs-nehmer, sein Ehepartner oder Lebensgefährte, minderjährige Kinder sowie volljährige, unverheiratete, nichtberufstätige Kinder (bis zum 25. Geburtstag) in den Versicherungsschutz einbezogen.

 


Welche Rechtsschutzversicherung ist die Richtige?

Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel modular aufgebaut. Dies hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass er entscheiden kann, ob er ein alle Leistungsarten einschließendes Komplettpaket wählt, oder einzelne Module wählt, die auf seine persönliche Situation zugeschnitten sind.

Häufig von den Versicherungsgesellschaften angebotene Pakete sind:

-Verkehrs-Rechtsschutz
-Fahrer-Rechtsschutz
-Privat-Rechtsschutz für Selbständige
-Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige
-Rechtsschutz für Firmen und Vereine
-Privat- und Berufs-Rechtsschutz für nichtselbständig Tätige
-Verkehrs-Rechtsschutz
-Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
-Rechtsschutz für Grundstückseigentümer und Mieter

Der Versicherungsschutz hat europaweit Gültigkeit und schließt auch Mittelmeeranrainer wie Marokko, Algerien, Tunesien usw. ein. Bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten wird von vielen Gesellschaften auch weltweiter Versicherungsschutz gewährt.

 



Was sollte man bei der Rechtsschutzversicherung beachten?

1. Streitigkeiten, die bereits bei Abschluß der Versicherung bestehen, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt. Bei Abschluß besteht eine „Wartezeit“ von drei Monaten.


2. Sinnvoll, weil beitragsmindernd, ist der Abschluß einer Versicherung mit hoher Selbstbeteiligung, da die Inanspruchnahme für kleinere Rechtstreitigkeiten unverhältnismäßig ist. Wichtig ist ein Schutz gegen hohe Summen, wie z. B. bei Schmerzensgeldforderungen.


3. Im Versicherungsfall sollte man alle Aktivitäten mit der Versicherungsgesellschaft abstimmen. Eigenmächtiges Handeln kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.


4. Bei Vereinbarung einer weltweiten Gültigkeit des Versicherungs-schutzes sollte man wissen, dass die Versicherungssumme in der Regel auf 30.000 Euro beschränkt ist und Anwaltsgebühren nur bis zur dreifachen Höhe der vergleichbaren Gebühren eines deutschen Anwalts übernommen werden.


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