Warum
benötigt man eine private Pflegeversicherung?
Bei steigender Lebenserwartung der Menschen nimmt auch das Risiko zu, in späteren Jahren des Lebens ein Pflegefall zu werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet aber nur einen Grundschutz. Für Aufwendungen wie etwa die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim, muss man selbst aufkommen. Die daraus entstehende finanzielle Belastung kann durch den Abschluß einer Pflegeversicherung gemindert werden.
Wer
sollte eine private Pflegeversicherung abschließen?
Mehr als 20% der über 80-Jährigen sind pflegebedürftig, bei den über 90-Jährigen sind es sogar mehr als 60%. Legt man Wert auf Unabhängigkeit, möchte man Dritten nicht zur Last fallen und möchte auch Einfluß auf die Qualität der Pflege nehmen, ist eine Pflegeversicherung unerläßlich. Wichtig ist: Ab einem bestimmten Alter kann man oft keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließen. Wenn es finanziell möglich ist, sollte man daher schon mit Anfang 40 vorsorgen.
Welche
private Pflegeversicherung ist die Richtige?
Grundsätzlich umfaßt das Angebot der Versicherungsgesellschaften drei Arten verschiedener Pflegezusatztarife zur Krankenversicherung.
1. Pflegerentenversicherungen
Die Pflegerentenversichung ist ein Kombinationsangebot aus Versicherungsschutz (gegen Pflegebedürftigkeit und Tod) und einem Sparvertrag. Dies Kombination ist nicht empfehlenswert, da die Beiträge für dieses Produkt zu hoch sind. Eine Absicherung des Pflegerisikos und eine freie Anlage des darüber hinaus zur Verfügung stehenden Kapitals ist eher zu empfehlen.
2. Pflegekostenversicherungen
Die Pflegekostenvariante erstattet die tatsächlichen Kosten bis zu einem bestimmten vereinbarten Höchstbetrag oder Prozentsatz. Der Nachweis der Kosten erfolgt durch Rechnungen. Der für diese Variante gewählte Tarif bestimmt, ob Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Versicherten oder der Versicherung getragen werden. Die Pflegekostenvariante stellt die gängigste Form der Pflegeversicherung dar.
3. Pflegetagegeldversicherungen
Ähnlich wie bei der Krankentagegeldversicherung wird bei dieser Pflegeversicherungsvariante ein tariflich vereinbarter Geldbetrag pro Tag versichert. Erforderlich für diese Leistung ist der ärztliche Nachweis der Pflegebedürftigkeit, die tatsächlichen Kosten werden dann ohne Nachweis vom Versicherer übernommen. Einfluß auf das gezahlte Tagegeld nimmt die Pflegestufe des Versicherten . Ein voller Tagessatz wird erst bei Pflegestufe III geleistet. Die Klassifizierung des Versicherten zu einer bestimmten Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse wird von den Versicherungsgesellschaften oft noch einem selbst geprüft.
Allgemein gilt: Mit zunehmendem Eintrittsalter steigen die Beiträge. Die Beiträge für Frauen liegen aufgrund deren höherer Lebenserwartung höher als bei Männern.
Worauf
sollte man achten?
Der gewählte Versicherungstarif sollte Leistungen vorsehen, sobald auch die gesetzliche Pflegeversicherung einspringt. Einige Versicherungsgesellschaften zahlen aber erst ab Pflegestufe III. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird jedoch in Pflegestufe I und II eingestuft. Nur bei ca. 20% liegt Pflegestufe III vor.
Die Leistung der Versicherungsgesellschaft sollte sich an der von der Pflegeversicherung anerkannten Pflegestufe orientieren. Individuelle Bewertungssysteme der gewählten Gesellschaft können sich ungünstig auswirken.
Eine Pflegeversicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden. Empfohlen wird ein Abschluss im Alter von 40 Jahren.
Bei einer Pflegetagegeldversicherung sollte es möglich sein, das Tagesgeld auch ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Nur in diesem Fall können die Leistungen im Alter angepasst werden.
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