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Warum
benötigt man eine Krankentagegeldversicherung?
Krankheit oder Unfall erfordern oft einen
über die Lohnfortzahlung hinausgehenden
Versicherungsschutz. Diesen Schutz bietet
die Krankentagegeldversicherung. Sie ist
eine Verdienstausfall-versicherung. Die
Krankentagegeldversicherung kann man zusätzlich
zur bestehenden Krankenversicherung abschließen.
Der Vertrag regelt den täglichen
Betrag, der vom Versicherer für den
Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit gezahlt
wird. Die Zahlung dieses Betrags beginnt
nach Ablauf einer sog. Karenzzeit. Bei
Arbeitnehmern ist dies in der Regel eine
Frist von 42 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalls.
So ist ein Leistungsbezug aus der Krankentagegeldversicherung
im Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlung
ausgeschlossen.
Das gezahlte Krankentagegeld darf das
auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen
des Versicherungsnehmers nicht übersteigen.
Grundlage zur Berechnung des Nettoeinkommens
bildet das Durchschnittseinkommen der
letzten 12 Monate vor Antragstellung.
Ein nicht nur kurzzeitig gemindertes Einkommen
hat der Versicherte der Versicherungsgesellschaft
sofort mitzuteilen.
Wer
sollte eine Krankentagegeldversicherung
abschließen?
Die Krankentagegeldversicherung ist
sinnvoll für sozialversicherungs-pflichtig
beschäftigte Arbeitnehmer mit höherem
Einkommen, aber u. U. auch notwendig für
Selbständige und Freiberufler. Diese
Berufsgruppen weisen bei Krankheit oder
Unfall sehr schnell eine große Einkommenslücke
auf. Das von der Versicherungsgesellschaft
gezahlte Krankengeld wird nicht nach dem
Gesamteinkommen, sondern nur nach der niedrigeren
Beitragsbemessungsgrenze errechnet. Monatliche
Bruttoeinkommen über 3562,50 Euro bleiben
bei der Bemessung der Krankengeldhöhe
unberücksichtigt. Die sich so bei Gutverdienenden
schnell ergebende Einkommenslücke sollte
daher durch eine Krankentagegeldversicherung
geschlossen werden.
Welche
Krankentagegeldversicherung ist die Richtige?
Arbeitnehmer sollten die vertraglichen
Vereinbarungen ihrer Krankentagegeldversicherung
an der Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
festmachen. Erhalten sie z. B. eine Lohnfortzahlung
über 6 Wochen, sollten sie für
die Krankentagegeldversicherung eine Zahlung
erst ab der 7. Woche versichern. Diese
Regelung wirkt sich beitragsmindernd aus.
Selbständige und Freiberufler können
verschiedene Wege beschreiten. Eine private
Tagegeldversicherung für den ersten
Tag der Krankheit abzuschließen,
ist im Regelfall zu teuer. Es gilt daher
abzuschätzen, wie lange private Reserven
ausreichen und erst von diesem Zeitpunkt
an Tagegeldzahlungen zu vereinbaren. Eine
sinnvolle Alternative bietet die Staffelung
des Tagegeldes, z. B. 50 Euro pro Tag
ab 1 Monat nach Krankheitseintritt, weitere
50 Euro ab der 6. Woche usw. Hier gilt
es, die Angebote der Versicherer zu prüfen.
Worauf
sollte man achten?
Es sollte ein Tarif gewählt werden,
in denen der Versicherer ausdrücklich
und ohne weitere Bedingung auf das ordentliche
Kündigungsrecht (in den ersten drei
Jahren) verzichtet. Unter bestimmten Umständen
haben Krankentagegeldversicherer nämlich
ein gesetzliches Kündigungsrecht
in den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss.
Wer eine Krankentagegeldversicherung abschließt,
riskiert daher bei einigen Tarifen eine
Kündigung durch den Versicherer genau
dann, wenn er schwer krank wird und somit
das Krankentagegeld tatsächlich benötigt.
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