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Krankentagegeldversicherung

Warum benötigt man eine Krankentagegeldversicherung?

Krankheit oder Unfall erfordern oft einen über die Lohnfortzahlung hinausgehenden Versicherungsschutz. Diesen Schutz bietet die Krankentagegeldversicherung. Sie ist eine Verdienstausfall-versicherung. Die Krankentagegeldversicherung kann man zusätzlich zur bestehenden Krankenversicherung abschließen. Der Vertrag regelt den täglichen Betrag, der vom Versicherer für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Die Zahlung dieses Betrags beginnt nach Ablauf einer sog. Karenzzeit. Bei Arbeitnehmern ist dies in der Regel eine Frist von 42 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalls. So ist ein Leistungsbezug aus der Krankentagegeldversicherung im Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlung ausgeschlossen.

Das gezahlte Krankentagegeld darf das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers nicht übersteigen. Grundlage zur Berechnung des Nettoeinkommens bildet das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung. Ein nicht nur kurzzeitig gemindertes Einkommen hat der Versicherte der Versicherungsgesellschaft sofort mitzuteilen.

 

Wer sollte eine Krankentagegeldversicherung abschließen?

Die Krankentagegeldversicherung ist sinnvoll für sozialversicherungs-pflichtig beschäftigte Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, aber u. U. auch notwendig für Selbständige und Freiberufler. Diese Berufsgruppen weisen bei Krankheit oder Unfall sehr schnell eine große Einkommenslücke auf. Das von der Versicherungsgesellschaft gezahlte Krankengeld wird nicht nach dem Gesamteinkommen, sondern nur nach der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze errechnet. Monatliche Bruttoeinkommen über 3562,50 Euro bleiben bei der Bemessung der Krankengeldhöhe unberücksichtigt. Die sich so bei Gutverdienenden schnell ergebende Einkommenslücke sollte daher durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

 

Welche Krankentagegeldversicherung ist die Richtige?

Arbeitnehmer sollten die vertraglichen Vereinbarungen ihrer Krankentagegeldversicherung an der Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festmachen. Erhalten sie z. B. eine Lohnfortzahlung über 6 Wochen, sollten sie für die Krankentagegeldversicherung eine Zahlung erst ab der 7. Woche versichern. Diese Regelung wirkt sich beitragsmindernd aus.

Selbständige und Freiberufler können verschiedene Wege beschreiten. Eine private Tagegeldversicherung für den ersten Tag der Krankheit abzuschließen, ist im Regelfall zu teuer. Es gilt daher abzuschätzen, wie lange private Reserven ausreichen und erst von diesem Zeitpunkt an Tagegeldzahlungen zu vereinbaren. Eine sinnvolle Alternative bietet die Staffelung des Tagegeldes, z. B. 50 Euro pro Tag ab 1 Monat nach Krankheitseintritt, weitere 50 Euro ab der 6. Woche usw. Hier gilt es, die Angebote der Versicherer zu prüfen.

 

Worauf sollte man achten?

Es sollte ein Tarif gewählt werden, in denen der Versicherer ausdrücklich und ohne weitere Bedingung auf das ordentliche Kündigungsrecht (in den ersten drei Jahren) verzichtet. Unter bestimmten Umständen haben Krankentagegeldversicherer nämlich ein gesetzliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss. Wer eine Krankentagegeldversicherung abschließt, riskiert daher bei einigen Tarifen eine Kündigung durch den Versicherer genau dann, wenn er schwer krank wird und somit das Krankentagegeld tatsächlich benötigt.


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