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Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt?

Der Verlust der Arbeitskraft kann erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. In Deutschland wird jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Eintritt in das Rentenalter berufsunfähig. Grund hierfür sind nicht, wie oft vermutet, Unfälle, sondern zu 90 Prozent physischer Erkrankungen (Erkrankungen der Wirbelsäulen und Gelenke) und, stark zunehmend, psychische Erkrankungen. Und immer häufiger tritt eine Berufsunfähigkeit bereits in jungen Jahren ein.

Die zum 01.01.2001 durchgeführte Rentenreform hat zu einer gravierenden Änderung des Leistungsangebotes der gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung geführt.

Diese Renten erhalten nur noch Personen, die zu Beginn der Reform das 40. Lebensjahr abgeschlossen haben, also vor dem 01.01.1961 geboren sind. Eine private Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit durch den Abschluß einer Berufsunfähigkeits-versicherung (kurz BU-Versicherung genannt) ist daher unbedingt zu empfehlen.

 

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Berufstätige, aber auch bereits Schüler, Azubis, Studenten und Hausfrauen abschließen. Der günstigste Zeitpunkt für den Abschluß ist der Lebensabschnitt, in dem die versicherte Person noch gesund ist, also in jungen Jahren. Ein Abschluß in späteren Lebensjahren verteuert die Prämie und schon bei Erkrankungen, die man persönlich als eher gering einstuft, kann es zu einer Abweisung des Antrages kommen.

 


Welche Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Richtige?

Es existiert eine Vielzahl an verschiedenen Varianten der Berufs-unfähigkeitsversicherung. Besonders populär bei den Versicherungs-nehmern ist eine Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung. Die Risikolebensversicherung bietet im Todesfall eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.

Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen. Ein weiterer Vorteil: die Variante der Kombi-Police ist meist kaum teurer als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Was sollte man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beachten?

1. Der Vertrag sollte einen Verzicht auf die sog. „abstrakte Verweisung“ enthalten. Diese Verweisung gibt der Versicherungs-gesellschaft das Recht, den Versicherungsnehmer dazu aufzufordern, eine andere als die zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufzunehmen. Dies könnte z. B. bei einer Verkäuferin mit einem Rückenleiden der Fall sein, die man auf eine Tätigkeit als Mitarbeiterin eines Call-Centers verweist. Erklärt die Versicherungs-gesellschaft also diesen Verzicht nicht, müssten Sie bei Berufs-unfähigkeit möglicherweise einen anderen Beruf aufnehmen und würden keine Leistungen erhalten.

2. Eine andauernde Berufsunfähigkeit ist vom begutachtenden Arzt oft nicht zu prognostizieren und führt dann zu einer Feststellung der Berufsunfähigkeit für vorerst 6 Monate. Um eine Verdienstausfallzeit von 6 Monaten zu vermeiden, sollte mit der Versicherung die Zahlung des Ausfallbetrages vereinbart sein.

3. Der Tarif sollte eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit ab Beginn mit einer rückwirkenden Zahlung in den ersten sechs Monaten vorsehen. Das sichert die Auszahlung der Versicherungs-summe/Rente ab dem tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Meldung gegenüber der Versicherungsgesellschaft.

4. Ein Rücktrittsrecht des Versicherers sollte man nur für einen auf fünf Jahre oder kürzer befristeten Zeitraum akzeptieren. Dieses Rücktrittsrecht besteht im Falle absichtlich oder versehentlich falsch beantworteter Gesundheitsfragen. Diese Fragen sollten allerdings fair formuliert sein. Ambulante Behandlungen, die länger als 5 Jahre und stationäre Behandlungen, die länger als 10 Jahre zurückliegen, besitzen keine zwingende Relevanz für den Vertrag.

5. Grundsätzlich besteht während eines Urlaubsaufenthaltes, der sich maximal 6 Monate betragen darf, weltweiter Versicherungsschutz. Zeitliche Einschränkungen für den Schutz außerhalb Europas sollte man nicht akzeptieren.

6. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragebögen der Versicherungsgesellschaft schützt die Ansprüche des Versicherungsnehmers. Verschweigt er absichtlich oder fahrlässig eine Krankheit, riskiert er den Versicherungsschutz. Bei bereits eingetretener Erkrankung sollte man keine Einschränkung akzeptieren, sondern einen Risikozuschlag vereinbaren.


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