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Warum
wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung
benötigt?
Der Verlust der Arbeitskraft kann
erhebliche finanzielle Folgen nach sich
ziehen. In Deutschland wird jeder vierte
Arbeitnehmer vor dem Eintritt in das Rentenalter
berufsunfähig. Grund hierfür
sind nicht, wie oft vermutet, Unfälle,
sondern zu 90 Prozent physischer Erkrankungen
(Erkrankungen der Wirbelsäulen und
Gelenke) und, stark zunehmend, psychische
Erkrankungen. Und immer häufiger
tritt eine Berufsunfähigkeit bereits
in jungen Jahren ein.
Die zum 01.01.2001
durchgeführte Rentenreform hat zu
einer gravierenden Änderung des Leistungsangebotes
der gesetzlichen Erwerbsminderungs- und
Berufsunfähigkeitsversicherung geführt.
Diese Renten erhalten
nur noch Personen, die zu Beginn der Reform
das 40. Lebensjahr abgeschlossen haben,
also vor dem 01.01.1961 geboren sind.
Eine private Absicherung gegen das Risiko
der Berufsunfähigkeit durch den Abschluß
einer Berufsunfähigkeits-versicherung
(kurz BU-Versicherung genannt) ist daher
unbedingt zu empfehlen.
Wer
sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollten
Berufstätige, aber auch bereits Schüler,
Azubis, Studenten und Hausfrauen abschließen.
Der günstigste Zeitpunkt für
den Abschluß ist der Lebensabschnitt,
in dem die versicherte Person noch gesund
ist, also in jungen Jahren. Ein Abschluß
in späteren Lebensjahren verteuert
die Prämie und schon bei Erkrankungen,
die man persönlich als eher gering
einstuft, kann es zu einer Abweisung des
Antrages kommen.
Welche
Berufsunfähigkeitsversicherung ist
die Richtige?
Es existiert eine Vielzahl an
verschiedenen Varianten der Berufs-unfähigkeitsversicherung.
Besonders populär bei den Versicherungs-nehmern
ist eine Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung
mit einer Risikolebensversicherung. Die
Risikolebensversicherung bietet im Todesfall
eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
Tritt eine Berufsunfähigkeit ein,
bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei
bestehen. Ein weiterer Vorteil: die Variante
der Kombi-Police ist meist kaum teurer
als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was
sollte man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
beachten?
1. Der Vertrag sollte einen Verzicht
auf die sog. „abstrakte Verweisung“
enthalten. Diese Verweisung gibt der Versicherungs-gesellschaft
das Recht, den Versicherungsnehmer dazu
aufzufordern, eine andere als die zuletzt
ausgeübte Tätigkeit aufzunehmen.
Dies könnte z. B. bei einer Verkäuferin
mit einem Rückenleiden der Fall sein,
die man auf eine Tätigkeit als Mitarbeiterin
eines Call-Centers verweist. Erklärt
die Versicherungs-gesellschaft also diesen
Verzicht nicht, müssten Sie bei Berufs-unfähigkeit
möglicherweise einen anderen Beruf
aufnehmen und würden keine Leistungen
erhalten.
2. Eine andauernde
Berufsunfähigkeit ist vom begutachtenden
Arzt oft nicht zu prognostizieren und
führt dann zu einer Feststellung
der Berufsunfähigkeit für vorerst
6 Monate. Um eine Verdienstausfallzeit
von 6 Monaten zu vermeiden, sollte mit
der Versicherung die Zahlung des Ausfallbetrages
vereinbart sein.
3. Der Tarif
sollte eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit
ab Beginn mit einer rückwirkenden
Zahlung in den ersten sechs Monaten vorsehen.
Das sichert die Auszahlung der Versicherungs-summe/Rente
ab dem tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit
und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Meldung
gegenüber der Versicherungsgesellschaft.
4. Ein Rücktrittsrecht
des Versicherers sollte man nur für
einen auf fünf Jahre oder kürzer
befristeten Zeitraum akzeptieren. Dieses
Rücktrittsrecht besteht im Falle
absichtlich oder versehentlich falsch
beantworteter Gesundheitsfragen. Diese
Fragen sollten allerdings fair formuliert
sein. Ambulante Behandlungen, die länger
als 5 Jahre und stationäre Behandlungen,
die länger als 10 Jahre zurückliegen,
besitzen keine zwingende Relevanz für
den Vertrag.
5. Grundsätzlich
besteht während eines Urlaubsaufenthaltes,
der sich maximal 6 Monate betragen darf,
weltweiter Versicherungsschutz. Zeitliche
Einschränkungen für den Schutz
außerhalb Europas sollte man nicht
akzeptieren.
6. Eine
wahrheitsgemäße Beantwortung
der Fragebögen der Versicherungsgesellschaft
schützt die Ansprüche des Versicherungsnehmers.
Verschweigt er absichtlich oder fahrlässig
eine Krankheit, riskiert er den Versicherungsschutz.
Bei bereits eingetretener Erkrankung sollte
man keine Einschränkung akzeptieren,
sondern einen Risikozuschlag vereinbaren.
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